Vorlagen / Wirtschaft / Änderung des Kriegsmaterialgesetzes

Referendum · Bund (CH)

Änderung des Kriegsmaterialgesetzes

Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG). Der Bundesrat erhält die Kompetenz, bei ausserordentlichen Umständen von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte abzuweichen (neuer Art. 22b). Das Parlament hat zwei Punkte hinzugefügt, die der Bundesrat nicht beantragt hatte: Das Ausschlusskriterium des bewaffneten Konflikts gilt nicht für Länder, für die der Bundesrat Ausnahmen von der Einzelbewilligungspflicht vorsieht (Art. 22a Abs. 2bis), und der Bundesrat kann eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung verlangen, wenn aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitische Gründe es erfordern; bei Zulieferungen von Einzelteilen und Baugruppen in internationale Wertschöpfungsketten wird grundsätzlich darauf verzichtet (Art. 18). Die Änderung untersteht dem fakultativen Referendum (Referendumsfrist bis 17. April 2026); abgestimmt wird am 29. November 2026. Es entscheidet das Volksmehr.

Status
Abstimmung angesetzt
Volksabstimmung
29.11.2026
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Wirtschaft, Sicherheit, Aussenpolitik

Jede Auswirkung steht in ihrer eigenen Einheit. schwur.ch verrechnet sie nicht zu einer Gesamtnote.