Institutional Protocol AFMP Art. 10 Abs. 2 · AS 2026 (Entwurf)
Procedure in the event of difficulties of interpretation or application
Gelingt es dem Gemischten Ausschuss innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Tag, an dem er mit der Angelegenheit befasst wurde, nicht, eine Lösung für die Schwierigkeiten gemäss Absatz 1 des vorliegenden Artikels zu finden, so kann jede Vertragspartei verlangen, dass ein Schiedsgericht die Streitigkeit nach den in der Anlage festgelegten Regeln entscheidet.
- VersionConcluded on 2 March 2026 · Draft, not in force
- ReferenceArt. 10 Abs. 2
- SourceInstitutionelles Protokoll zum Abkommen über die Freizügigkeit (AS 2026, Entwurf)
- PublisherSwiss Federal Chancellery (Fedlex)
