Wirft die Streitigkeit eine Frage betreffend die Auslegung oder Anwendung einer Bestimmung gemäss Artikel 7 Absatz 2 auf und ist die Auslegung dieser Bestimmung für die Streitbeilegung relevant und für seine Entscheidungsfindung notwendig, so legt das Schiedsgericht diese Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union vor.
- Fragment#7 · Art. 10 Abs. 3, Satz 1
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 c312b6…3041b781
- SourceInstitutionelles Protokoll zum Abkommen über die Freizügigkeit (AS 2026, Entwurf)
- PublisherSwiss Federal Chancellery (Fedlex)
