Protocole institutionnel ALCP Art. 10 Abs. 2 · AS 2026 (Entwurf)
Procédure en cas de difficultés d'interprétation ou d'application
Gelingt es dem Gemischten Ausschuss innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Tag, an dem er mit der Angelegenheit befasst wurde, nicht, eine Lösung für die Schwierigkeiten gemäss Absatz 1 des vorliegenden Artikels zu finden, so kann jede Vertragspartei verlangen, dass ein Schiedsgericht die Streitigkeit nach den in der Anlage festgelegten Regeln entscheidet.
- VersionConclu le 2 mars 2026 · Projet, pas en vigueur
- RéférenceArt. 10 Abs. 2
- SourceInstitutionelles Protokoll zum Abkommen über die Freizügigkeit (AS 2026, Entwurf)
- ÉditeurChancellerie fédérale suisse (Fedlex)
