Die Ehe wird als wirtschaftliche Gemeinschaft betrachtet und bildet in steuerlicher Hinsicht eine Einheit. Die Einkommen der rechtlich und tatsächlich ungetrennten Eheleute werden unabhängig vom Güterstand zusammengerechnet (sog. Faktorenaddition).
- Fragment#13 · Ziff. 2.3, Gesetzgebung von Bund und Kantonen
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 49d265…41a44d51
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» vom 7. März 2025 (BBl 2025 1092)
- PublisherSwiss Federal Council
