Steuerbelastung von Ehepaaren
Was schon heute gilt – und was die Initiative nicht berührt
direktnur qualitativkeine VeränderungUmkehrbarkeit offenEhepaare, Kantone
Heute werden die Einkommen von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer noch zusammengerechnet – bis das am 8. März 2026 angenommene Gesetz über die Individualbesteuerung in Kraft tritt, spätestens 2032 –, und schon 1984 hielt das Bundesgericht fest, dass Ehepaare gegenüber unverheirateten Paaren nicht stärker belastet werden dürfen. Der Bundesrat verfolgt seit Jahrzehnten das Ziel, die Benachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer zu beseitigen; die 2008 in Kraft getretenen Massnahmen haben sie nicht für alle Ehepaare beseitigt. Eine frühere Volksinitiative der damaligen CVP gegen die Heiratsstrafe lehnte das Volk 2016 trotz Ständemehr mit 50,8 Prozent ab; das Bundesgericht annullierte die Abstimmung 2019, nachdem die ESTV ihre Schätzung der betroffenen Zweiverdienerehepaare nach oben korrigiert hatte. Die Initiative gilt nur für die direkte Bundessteuer: Alle Kantone entlasten Ehepaare heute schon auf eigene Weise, doch die auf kantonaler Ebene teilweise noch bestehende Benachteiligung, namentlich von Ehepaaren mit Kindern, würde laut Bundesrat nicht beseitigt. Internationale Verpflichtungen berührt die Initiative nicht.
Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.