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Volksinitiative · Bund (CH)
Ernährungsinitiative
Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)», eingereicht am 16. August 2024. Bundesrat und Parlament empfehlen die Ablehnung (Nationalrat 194 zu 0, Ständerat 44 zu 0); einen Gegenvorschlag gibt es nicht. Für die Annahme braucht es Volk und Stände.
Jede Auswirkung steht in ihrer eigenen Einheit. schwur.ch verrechnet sie nicht zu einer Gesamtnote.
- Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch3 Belege
- Versorgung mit Lebensmitteln
Selbstversorgung soll von rund 46 auf mindestens 70 Prozent steigen
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch6 Belege - Bundesfinanzen
Mehrausgaben des Bundes, Höhe offen
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch4 Belege - Nährstoffe, Böden & Biodiversität
Weniger Stickstoff und Phosphor – wenn sich auch der Konsum ändert
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch4 Belege - Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch5 Belege
- Ernährung & Konsum
Ernährungsgewohnheiten und Wahlfreiheit
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch4 Belege
Rechtliche Auswirkungen
- Wirkung auf den Föderalismus
Bund und Kantone richten Subventionen und Anreize auf die neuen Ziele aus
BV Art. 104a Abs. 3 · verknüpft mit 2 Auswirkungen
- Finanzielle Wirkung
Bund unterstützt die Umstellung finanziell
BV Art. 197 Ziff. 15 Abs. 3 · verknüpft mit 1 Auswirkung
- Gesetzesänderung
Höchstwerte für Stickstoff und Phosphor in der Verfassung
BV Art. 74a Abs. 2 · verknüpft mit 1 Auswirkung
- Gesetzesänderung
Sicherung der Grundwasserressourcen als Verfassungsauftrag
BV Art. 104a Abs. 1 Bst. abis · verknüpft mit 1 Auswirkung
- Verfahrensänderung
Umsetzung innert zehn Jahren
BV Art. 197 Ziff. 15 Abs. 2 · verknüpft mit 2 Auswirkungen
- Gesetzesänderung
Ziel in der Verfassung: Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent
BV Art. 104a Abs. 2 · verknüpft mit 3 Auswirkungen
