BV Art. 74a Abs. 2 · SR 101betroffen
Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität
Der Bund lässt namentlich nicht mehr zu, dass die für die Gewässerqualität, die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität essenziellen, im Jahr 2008 vom Bundesamt für Landwirtschaft und vom Bundesamt für Umwelt als Umweltziele für die Landwirtschaft definierten Höchstwerte für Stickstoffverbindungen und Phosphor überschritten werden.
- FassungInitiativtext Ernährungsinitiative (Abstimmung vom 27. September 2026) · Entwurf, nicht in Kraft
- FundstelleZiff. 1.1, Wortlaut der Initiative, Art. 74a Abs. 2
- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung» (Ernährungsinitiative) vom 13. August 2025 (BBl 2025 2506)
- HerausgeberSchweizerischer Bundesrat
