Ernährungsinitiative / Rechtliche Auswirkungen / Bund unterstützt die Umstellung finanziell

Finanzielle Wirkung

Bund unterstützt die Umstellung finanziell

betrifft BV Art. 197 Ziff. 15 Abs. 3Schweizer Recht

Die Anpassungen der landwirtschaftlichen Produktion wären sozialverträglich zu gestalten und vom Bund finanziell zu unterstützen. Laut Bundesrat lässt sich die Höhe heute nicht beziffern.

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  1. BV Art. 197 Ziff. 15 Abs. 3 · SR 101betroffen

    Übergangsbestimmungen zur Ernährungsinitiative

    Die nötigen Anpassungen der landwirtschaftlichen Produktion sind sozialverträglich auszugestalten und werden vom Bund finanziell unterstützt.

  2. Finanzielle Wirkung · BV Art. 197 Ziff. 15 Abs. 3

    Bund unterstützt die Umstellung finanziell

    stützt

    Eine Annahme der Initiative hätte somit Mehrausgaben hauptsächlich für den Bund zur Folge. Da die Mehrausgaben von der Ausgestaltung der Abfederungsmassnahmen abhängen, kann ihr Umfang zum heutigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.

    Kontext

    Die Volksinitiative vom 16. August 2024 «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

  3. Bundesfinanzen

    Mehrausgaben des Bundes, Höhe offen

    Die Umstellung soll sozialverträglich sein und vom Bund finanziell unterstützt werden. Laut Bundesrat entstünden so Mehrausgaben vor allem für den Bund; wie hoch, hängt von den Massnahmen ab und lässt sich heute nicht beziffern. Wegen der angespannten Bundesfinanzen müssten sie anderswo kompensiert werden. Laut Initiativkomitee würden die bestehenden Agrarsubventionen in eine krisensichere Versorgung umgelenkt.

    Nur qualitativ beschrieben, ohne Zahl.