Initiative für faire Bundessteuern für Ehepaare / Auswirkungen / Was schon heute gilt – und was die Initiative nicht berührt

Steuerbelastung von Ehepaaren

Was schon heute gilt – und was die Initiative nicht berührt

direktnur qualitativkeine VeränderungUmkehrbarkeit offenEhepaare, Kantone

Heute werden die Einkommen von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer noch zusammengerechnet – bis das am 8. März 2026 angenommene Gesetz über die Individualbesteuerung in Kraft tritt, spätestens 2032 –, und schon 1984 hielt das Bundesgericht fest, dass Ehepaare gegenüber unverheirateten Paaren nicht stärker belastet werden dürfen. Der Bundesrat verfolgt seit Jahrzehnten das Ziel, die Benachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer zu beseitigen; die 2008 in Kraft getretenen Massnahmen haben sie nicht für alle Ehepaare beseitigt. Eine frühere Volksinitiative der damaligen CVP gegen die Heiratsstrafe lehnte das Volk 2016 trotz Ständemehr mit 50,8 Prozent ab; das Bundesgericht annullierte die Abstimmung 2019, nachdem die ESTV ihre Schätzung der betroffenen Zweiverdienerehepaare nach oben korrigiert hatte. Die Initiative gilt nur für die direkte Bundessteuer: Alle Kantone entlasten Ehepaare heute schon auf eigene Weise, doch die auf kantonaler Ebene teilweise noch bestehende Benachteiligung, namentlich von Ehepaaren mit Kindern, würde laut Bundesrat nicht beseitigt. Internationale Verpflichtungen berührt die Initiative nicht.

Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.

Belege zur Auswirkung (10)

stützt

Die Ehe wird als wirtschaftliche Gemeinschaft betrachtet und bildet in steuerlicher Hinsicht eine Einheit. Die Einkommen der rechtlich und tatsächlich ungetrennten Eheleute werden unabhängig vom Güterstand zusammengerechnet (sog. Faktorenaddition).

stützt

1984 hielt das Bundesgericht fest, dass der Steuergesetzgeber Ehepaare einerseits im Verhältnis zu alleinstehenden Personen entlasten muss und andererseits im Verhältnis zu unverheirateten Paaren nicht stärker belasten darf.

stützt

Die Verfassungsbestimmung ist auf die direkte Bundessteuer beschränkt. Die auch auf kantonaler Ebene teilweise noch bestehende Benachteiligung von Ehepaaren, namentlich von Ehepaaren mit Kindern, würde daher nicht beseitigt.

Kontext

Das Bundesgesetz tritt bei einer Annahme spätestens 2032 in Kraft. Der Bundesrat kann ein früheres Inkrafttreten bestimmen.

Kontext

Trotz diesen am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Änderungen konnte die Schlechterstellung gegenüber unverheirateten Paaren nicht für alle Ehepaare vollständig beseitigt werden.

Kontext

Am 28. Februar 2016 wurde die Volksinitiative trotz Ständemehr vom Volk mit 50,8 Prozent der Stimmen abgelehnt.

Kontext

Am 10. April 2019 annullierte das Bundesgericht die Volksabstimmung, nachdem die ESTV die Schätzung der von einer Höherbelastung betroffenen Zweiverdienerehepaare im Sinne eines Anstiegs korrigiert hatte.

Kontext

Alle kantonalen Steuergesetze enthalten Entlastungsmassnahmen für Ehepaare zur Korrektur der mit der Faktorenaddition verbundenen Höherbelastungen (Art. 11 Abs. 1 StHG).