Ein Beitritt zu einem Bündnis ohne Beistandspflicht wäre neutralitätsrechtlich nach gegenwärtigem Stand zulässig. Es wäre aber sicherlich eine neutralitätspolitische Prüfung vorzunehmen. Die Initiative würde einen Beitritt zu solchen Bündnissen zukünftig rechtlich untersagen.
- Фрагмент#16 · Ziff. 4.2.2.2, Auswirkungen hinsichtlich der Militär- oder Verteidigungsbündnisse
- Версіядата звернення: 13.09.2026 · PDF · sha256 09ba81…8aa8cf40
- ДжерелоBotschaft zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» vom 27. November 2024 (BBl 2024 3136)
- ВидавецьФедеральна рада Швейцарії
