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Fireworks Initiative / Impacts / What already applies today

Cantons, communes & enforcement

What already applies today

directqualitative onlyno changereversibility undeterminedCantons and communes

The import, sale and use of fireworks are already regulated at all three federal levels. The cantons can restrict retail sales to certain occasions and ban the sale of certain fireworks. Nine of the ten largest cities restrict their use; mostly it is permitted without authorisation only on the national holiday, on New Year's Eve and for other traditional customs. In 2020 Davos banned noise-generating fireworks in a communal vote, and other communes have followed. Before the national holiday and New Year's Eve, the Confederation provides information on the considerate use of fireworks. According to the Federal Council, the initiative therefore goes too far: cantons and communes can already restrict fireworks, and the additional protection provided by the constitutional amendment would be limited. The initiative aims to protect people and animals from bangs; it does not call for an absolute ban on fireworks – fireworks that make no noise would remain permitted.

Machine translation · German original

Einfuhr, Verkauf und Verwendung von Feuerwerk sind schon heute auf allen drei föderalen Ebenen geregelt. Die Kantone können den Detailhandel zeitlich auf bestimmte Anlässe beschränken und den Verkauf bestimmter Feuerwerkskörper verbieten. Neun der zehn grössten Städte schränken die Verwendung ein, meist ist sie ohne Bewilligung nur am Nationalfeiertag, an Silvester und an sonstigen Bräuchen erlaubt; Davos hat 2020 in einer Gemeindeabstimmung lärmerzeugende Feuerwerkskörper verboten, weitere Gemeinden sind gefolgt. Vor dem Nationalfeiertag und vor Silvester informiert der Bund über einen rücksichtsvollen Umgang mit Feuerwerk. Laut Bundesrat geht die Initiative deshalb zu weit: Kantone und Gemeinden können Feuerwerk bereits heute einschränken, der zusätzliche Schutz durch die Verfassungsänderung wäre beschränkt. Die Initiative will Menschen und Tiere vor Knalllärm schützen; ein absolutes Feuerwerksverbot verlangt sie nicht – Feuerwerkskörper ohne Lärm blieben erlaubt.

This impact is described only qualitatively. What it is based on is shown on the right.

Evidence for the impact (9)

supports

Die Regelung des Verkaufs von Feuerwerkskörpern im Detailhandel fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kantone. Sie können den Detailhandel mit pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken zeitlich auf bestimmte Anlässe beschränken, an weitere Bedingungen knüpfen und den Verkauf bestimmter Feuerwerkskörper verbieten (Art. 44 SprstG).

supports

Für den Bundesrat geht die Initiative jedoch zu weit. Die geltenden Regelungen erlauben es den Kantonen und Gemeinden bereits heute, den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern einzuschränken. Der zusätzliche Schutz durch die mit der Initiative geforderte Verfassungsänderung wäre beschränkt.

supports

In neun der zehn grössten Städte der Schweiz (Zürich, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel) wird die Verwendung von Feuerwerkskörpern eingeschränkt. In den meisten von diesen Städten ist die Verwendung ohne Bewilligung nur am Nationalfeiertag, an Silvester und an sonstigen Bräuchen erlaubt.