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Subvention · 403 / fedpol · EJPD

Ausserordentliche Schutzaufgaben Kantone und Städte

Kreditnummer
A231.0149
2025
23.3 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Kantone Bern, Genf, Tessin und Zürich sowie Stadt Zürich
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 21.03.1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120).
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 100 %
Subventioniert seit
1978
Leistung
Abgeltung der Kantone und/oder Gemeinden für die Erfüllung von wiederkehrenden Schutzaufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit von völkerrechtlich geschützten Vertretungen und Personen, des Parlaments, der schweizerischen Magristraten und der Bundesverwaltung. Mangels eigenen Polizeikräften, die für diese Aufgabe eingesetzt werden könnten, übernehmen die Polizeikorps der Kantone oder Gemeinden diese Schutzaufgaben, da diese ohnehin für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf ihrem Gebiet zuständig sind. Mit den Kantonen Bern, Genf, Tessin und Zürich sowie der Stadt Zürich sind Vereinbarungen abgeschlossen worden. Abgeltung von Sicherheitsleistungen bei ausserordentlichen Ereignissen (internationale Anlässe).
Aufgabengebiet
Sicherheit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

0102030401980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19802.8
1981
1982
1983
1984
19854.4
1986
1987
1988
1989
19905.0
1991
1992
1993
1994
19959.0
1996
1997
1998
1999
200014.1
2001
2002
2003
2004
200521.9
200621.8
200722.0
200811.9
200911.9
201011.9
201111.8
201211.9
201312.6
201414.1
201514.1
201614.4
201714.8
201817.6
201917.1
202023.4
202118.4
202231.3
202321.0
202430.4
202523.3

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
100
Anteil Finanzhilfe in %
0
Aufgabengebiet
Sicherheit
Departement
EJPD
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0149
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 21.03.1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120).
Subventionierte Leistungen
Abgeltung der Kantone und/oder Gemeinden für die Erfüllung von wiederkehrenden Schutzaufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit von völkerrechtlich geschützten Vertretungen und Personen, des Parlaments, der schweizerischen Magristraten und der Bundesverwaltung. Mangels eigenen Polizeikräften, die für diese Aufgabe eingesetzt werden könnten, übernehmen die Polizeikorps der Kantone oder Gemeinden diese Schutzaufgaben, da diese ohnehin für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf ihrem Gebiet zuständig sind. Mit den Kantonen Bern, Genf, Tessin und Zürich sowie der Stadt Zürich sind Vereinbarungen abgeschlossen worden. Abgeltung von Sicherheitsleistungen bei ausserordentlichen Ereignissen (internationale Anlässe).
Subventionierung der Leistung seit
1978
Subventionsbezeichnung
Ausserordentliche Schutzaufgaben Kantone und Städte
Subventionsempfänger
Kantone Bern, Genf, Tessin und Zürich sowie Stadt Zürich
Verwaltungseinheit Nr.
403 / fedpol
Änderung der Subventionsverbuchung
Verschiebung eines Teils in 1045/A2310.0449 (VA08), Übernahme Bundesbeitrag (1094/A2310.0207) an die zivilen Sicherheitskosten des Kantons Graubünden für das World Economic Forum WEF (ab VA 2020)
Übergeordnete Ziele des Bundes
Wahrung der Sicherheit der völkerrechtlich geschützten Vertretungen und Personen, des Parlaments, der schweizerischen Magistraten, der Bundesverwaltung und der bedrohten Beamten.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.