Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Interessenbindungen
Wer bei einem Empfänger mitredet
Ratsmitglieder, die im amtlichen Register ein Amt bei einer Organisation angeben, die eine Subvention des Bundes erhält. Gezeigt wird nur, was die Redaktion mit Beleg und Begründung bestätigt hat.
Nur EmpfängerBranche einblenden
Die Redaktion hat noch keine Bindung bestätigt. Namensgleichheit reicht nie: Jeder Vorschlag wartet auf einen Beleg und eine Begründung.
Eine Interessenbindung ist eine Pflichtangabe nach Art. 11 Parlamentsgesetz, kein Vorwurf. Die Liste zeigt keine Rangfolge und keine Punktzahl. Beträge gehören zum Kredit, nicht zur Person; wer Mittel weiterverteilt, ist Erstempfänger, nicht Endempfänger.
Register: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 14.09.2026.
Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.
