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Referendum · Bund (CH)

Zusatzfinanzierung der AHV

Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Er ergänzt Artikel 130 der Bundesverfassung: Zur Sicherung der Finanzierung der 13. Altersrente erhöht der Bundesrat den Normalsatz der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,2 Prozentpunkte; der Ertrag geht vollumfänglich an den Ausgleichsfonds der AHV. Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft vom 16. Oktober 2024 eine Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte beantragt. Als Änderung der Verfassung untersteht der Beschluss dem obligatorischen Referendum; für die Annahme braucht es Volk und Stände.

Status
Abstimmung angesetzt
Volksabstimmung
29.11.2026
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Finanzen, Altersvorsorge

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