Protocollo di modifica ALC Art. 7e · AS 2026 (Entwurf)
Soggiorno permanente
Die Schweiz und die Mitgliedstaaten der Union können beschliessen, das Recht auf Daueraufenthalt nach Artikel 16 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates * nur Unionsbürgern bzw. Schweizer Staatsangehörigen zu gewähren, die sich während insgesamt fünf Jahren rechtmässig als Arbeitnehmende oder Selbstständige im Aufnahmestaat aufgehalten haben, einschliesslich derjenigen, die diesen Status gemäss der genannten Richtlinie behalten, sowie den Familienangehörigen dieser Personen.
Protocollo istituzionale ALC Art. 5 Abs. 1 · AS 2026 (Entwurf)
Integrazione degli atti giuridici dell'Unione
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und der Homogenität des Rechts im Bereich betreffend den Binnenmarkt, an dem die Schweiz durch das Abkommen teilnimmt, sorgen die Schweiz und die Union dafür, dass die in den Bereich des Abkommens fallenden Rechtsakte der Union nach ihrer Verabschiedung so rasch wie möglich in das Abkommen integriert werden.
Protocollo istituzionale ALC Art. 5 Abs. 4 · AS 2026 (Entwurf)
Integrazione degli atti giuridici dell'Unione
Der Gemischte Ausschuss handelt gemäss Absatz 1 des vorliegenden Artikels und fasst so rasch wie möglich einen Beschluss zur Änderung der Anhänge I bis III des Abkommens, einschliesslich der erforderlichen Anpassungen.
Protocollo istituzionale ALC Art. 5 Abs. 7 · AS 2026 (Entwurf)
Integrazione degli atti giuridici dell'Unione
Die in Absatz 1 enthaltene Verpflichtung gilt nicht für Rechtsakte der Union oder deren Bestimmungen, die in den Anwendungsbereich einer nachstehend aufgeführten Ausnahme fallen: Artikel 5g, 5h, 5i, 5j, 7b, 7e, 7f, 7g, 7h und nach Anhang II Nummer II.1 Buchstaben a bis f.
Protocollo istituzionale ALC Art. 6 Abs. 2 · AS 2026 (Entwurf)interessato
Adempimento degli obblighi costituzionali da parte della Svizzera
Erfordert der Beschluss gemäss Artikel 5 Absatz 4 die Erfüllung verfassungsrechtlicher Verpflichtungen seitens der Schweiz, um Rechtsverbindlichkeit zu erlangen, so verfügt die Schweiz ab dem Zeitpunkt der Mitteilung gemäss Absatz 1 des vorliegenden Artikels über eine Frist von höchstens zwei Jahren, wobei sich diese Frist im Falle eines Referendums um ein Jahr verlängert.