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Subvention · 570 / swisstopo · VBS

Flächenbeiträge

Kreditnummer
A6210.0110
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Private Geometerbüros und Kantone
Rechtsgrundlage
Bundesbeschluss vom 05.06.2003 über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007; Vereinbarungen zwischen dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und dem Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) vom 27.02.2001.
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 100 %
Subventioniert seit
1999
Leistung
Erhebung der landwirtschaftlichen Nutzflächen insbesondere in Waldrandzonen und Bereitstellung der Grundlagen für die Nachführung der Elemente der AV-Ebene "Bodenbedeckung" durch die Kantone.
Aufgabengebiet
Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

01231980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19952.4
1996
1997
1998
1999
20002.0
2001
2002
2003
2004
20052.0
20062.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
100
Anteil Finanzhilfe in %
0
Archiviert ab
2007
Aufgabengebiet
Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen
Departement
VBS
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A6210.0110
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesbeschluss vom 05.06.2003 über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007; Vereinbarungen zwischen dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und dem Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) vom 27.02.2001.
Subventionierte Leistungen
Erhebung der landwirtschaftlichen Nutzflächen insbesondere in Waldrandzonen und Bereitstellung der Grundlagen für die Nachführung der Elemente der AV-Ebene "Bodenbedeckung" durch die Kantone.
Subventionierung der Leistung seit
1999
Subventionsbezeichnung
Flächenbeiträge
Subventionsempfänger
Private Geometerbüros und Kantone
Verwaltungseinheit Nr.
570 / swisstopo
Änderung der Subventionsverbuchung
Ende dieser Subvention mit dem Ende des Projekts im Jahr 2006 (R06)
Übergeordnete Ziele des Bundes
Aktualisierung der Daten über die landwirtschaftlichen Nutzflächen für Grundeigentümer, die kantonalen Landwirtschaftsämter und das Bundesamt für Landwirtschaft. Verbesserung der Grundinformationen für den Vollzug der Direktzahlungen.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.