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Subvention · 750 / SBFI · WBF

Investitionsbeiträge an kantonale Universitäten

Kreditnummer
A4300.0151
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Universitätskantone und beitragsberechtigte Universitätsinstitutionen
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 08.10.1999 über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (UFG; SR 414.20)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1969
Leistung
Beiträge an Investitionen der kantonalen Universitäten und der anerkannten Universitätsinstitutionen, die der Lehre, Forschung sowie weiteren universitären Einrichtungen zugutekommen. Beiträge werden gewährt für den Erwerb, die Erstellung oder den Umbau von Gebäuden, die Beschaffung und Installation von wissenschaftlichen Apparaten, Maschinen und Geräten sowie Informatikmitteln.
Aufgabengebiet
Bildung und Forschung

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02550751001980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
198080.7
1981
1982
1983
1984
198564.8
1986
1987
1988
1989
199080.0
1991
1992
1993
1994
199584.0
1996
1997
1998
1999
200071.2
2001
2002
2003
2004
200573.4
200666.7
200761.3
200855.5
200964.5
201045.5
201149.3
201261.1
201363.6
201464.5
201564.8
201664.4
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2017
Aufgabengebiet
Bildung und Forschung
Departement
WBF
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A4300.0151
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 08.10.1999 über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (UFG; SR 414.20)
Subventionierte Leistungen
Beiträge an Investitionen der kantonalen Universitäten und der anerkannten Universitätsinstitutionen, die der Lehre, Forschung sowie weiteren universitären Einrichtungen zugutekommen. Beiträge werden gewährt für den Erwerb, die Erstellung oder den Umbau von Gebäuden, die Beschaffung und Installation von wissenschaftlichen Apparaten, Maschinen und Geräten sowie Informatikmitteln.
Subventionierung der Leistung seit
1969
Subventionsbezeichnung
Investitionsbeiträge an kantonale Universitäten
Subventionsempfänger
Universitätskantone und beitragsberechtigte Universitätsinstitutionen
Verwaltungseinheit Nr.
750 / SBFI
Änderung der Subventionsverbuchung
Vor 2013 im SBF A4300.0114; ab 2013 im SBFI A4300.0151; ab 2017 neue Rechtsgrundlage HFKG, Teil von A236.0137
Übergeordnete Ziele des Bundes
Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Kantonen im Bereich der universitären Hochschulpolitik zum Zweck der Steigerung der Qualität in Lehre und Forschung. Förderung einer koordinierten gesamtschweizerischen Hochschulpolitik.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.