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Subvention · 420 / SEM · EJPD

Finanzierung von Kollektivunterkünften

Kreditnummer
A4300.0110
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Kantone und Gemeinden
Rechtsgrundlage
Asylgesetz vom 26.06.1998 (AsylG; SR 142.31); Bundesbeschluss vom 04.12.1990 und 18.06.1991
Form
Darlehen zu Vorzugsbedingungen · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1991
Leistung
Beiträge an Unterkünfte, in denen die kantonalen Behörden aufgrund ihrer Sozialhilfezuständigkeit nach den asylrechtlichen Bestimmungen zu Lasten des Bundes Personen unterbringen. Die Beiträge sind zurückzuerstatten.
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

01020301980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
199529.8
1996
1997
1998
1999
20006.3
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2005
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt
Departement
EJPD
Form der Subvention
Darlehen zu Vorzugsbedingungen
Kreditnummer
A4300.0110
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Asylgesetz vom 26.06.1998 (AsylG; SR 142.31); Bundesbeschluss vom 04.12.1990 und 18.06.1991
Subventionierte Leistungen
Beiträge an Unterkünfte, in denen die kantonalen Behörden aufgrund ihrer Sozialhilfezuständigkeit nach den asylrechtlichen Bestimmungen zu Lasten des Bundes Personen unterbringen. Die Beiträge sind zurückzuerstatten.
Subventionierung der Leistung seit
1991
Subventionsbezeichnung
Finanzierung von Kollektivunterkünften
Subventionsempfänger
Kantone und Gemeinden
Verwaltungseinheit Nr.
420 / SEM
Änderung der Subventionsverbuchung
Bis 2004 unter 415.4600.001 (Finanzierung von Unterkünften für Asylsuchende) verbucht.
Übergeordnete Ziele des Bundes
Bereitstellung von zweckmässigen, kollektiven Unterbringungsmöglichkeiten insbesondere bei Wohnraumknappheit für Asylsuchende in Kantonen und Gemeinden.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.