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Subvention · 704 / SECO · WBF

Covid: Bundesbeitrag an die ALV

Kreditnummer
A290.0105
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Unternehmen, Angestellte in Kurzarbeit
Rechtsgrundlage
Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25.6.1982 (AVIG; SR 837.0), Art. 90a Abs. 3
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 100 %
Subventioniert seit
2020
Leistung
Ausserordentliche Übernahme der Ausgaben der ALV für die Kurzarbeit während der Corona-Pandemie.
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

0500010000150001980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
202010’775.0
20214’338.3
20221’148.5
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
100
Anteil Finanzhilfe in %
0
Archiviert ab
2023
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt
Departement
WBF
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A290.0105
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25.6.1982 (AVIG; SR 837.0), Art. 90a Abs. 3
Subventionierte Leistungen
Ausserordentliche Übernahme der Ausgaben der ALV für die Kurzarbeit während der Corona-Pandemie.
Subventionierung der Leistung seit
2020
Subventionsbezeichnung
Covid: Bundesbeitrag an die ALV
Subventionsempfänger
Unternehmen, Angestellte in Kurzarbeit
Verwaltungseinheit Nr.
704 / SECO
Übergeordnete Ziele des Bundes
Prävention des Abbaus von Arbeitsplätzen aufgrund der Corona-Pandemie, Erhalt der Handlungsfähigkeit der ALV als Konjunkturstabilisator

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.