Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A236.0145

Subvention · 802 / BAV · UVEK

Alternative Antriebssysteme für Busse und Schiffe

Kreditnummer
A236.0145
2025
32.5 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Transportunternehmen
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen vom 23.12.2011 (CO2-Gesetz; SR 641.71), Art. 41a, Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen vom 30.11.2021 (CO2-Verordnung; SR 641.711), Art. 129b ff.
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
2025
Leistung
Förderung der Beschaffung von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb und der Umrüstung von Schiffen auf einen elektrischen Antrieb in der konzessionierten Personenbeförderung
Aufgabengebiet
Verkehr

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

0102030401980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
202532.5

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Verkehr
Departement
UVEK
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A236.0145
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen vom 23.12.2011 (CO2-Gesetz; SR 641.71), Art. 41a, Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen vom 30.11.2021 (CO2-Verordnung; SR 641.711), Art. 129b ff.
Subventionierte Leistungen
Förderung der Beschaffung von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb und der Umrüstung von Schiffen auf einen elektrischen Antrieb in der konzessionierten Personenbeförderung
Subventionierung der Leistung seit
2025
Subventionsbezeichnung
Alternative Antriebssysteme für Busse und Schiffe
Subventionsempfänger
Transportunternehmen
Verwaltungseinheit Nr.
802 / BAV
Übergeordnete Ziele des Bundes
Reduktion CO2-Ausstoss durch alternative Antriebe in der konzessionierten Personenbeförderung

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.