Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A236.0126

Subvention · 810 / BAFU · UVEK

Revitalisierung

Kreditnummer
A236.0126
2025
36.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Kantone
Rechtsgrundlage
Gewässerschutzgesetz vom 24.1.1991 (GSchG; SR 814.20), Art. 62b und 62c; BG vom 21.6.1991 über die Fischerei (BGF; SR 923.0), Art. 10.
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 100 %
Subventioniert seit
2011
Leistung
Planung und Durchführung von Massnahmen zur Revitalisierung von Gewässern. Planung der Sanierung bei Schwall und Sunk sowie des Geschiebehaushalts.
Aufgabengebiet
Umwelt und Raumordnung

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

0102030401980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20117.5
201224.0
201322.9
201418.9
201522.2
201630.0
201730.0
201840.0
201936.1
202038.6
202135.8
202235.5
202335.4
202436.1
202536.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
100
Anteil Finanzhilfe in %
0
Aufgabengebiet
Umwelt und Raumordnung
Departement
UVEK
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A236.0126
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Gewässerschutzgesetz vom 24.1.1991 (GSchG; SR 814.20), Art. 62b und 62c; BG vom 21.6.1991 über die Fischerei (BGF; SR 923.0), Art. 10.
Subventionierte Leistungen
Planung und Durchführung von Massnahmen zur Revitalisierung von Gewässern. Planung der Sanierung bei Schwall und Sunk sowie des Geschiebehaushalts.
Subventionierung der Leistung seit
2011
Subventionsbezeichnung
Revitalisierung
Subventionsempfänger
Kantone
Verwaltungseinheit Nr.
810 / BAFU
Übergeordnete Ziele des Bundes
Wiederherstellung naturnaher Lebensräume, Revitalisierung von Fliessgewässern und Seeufern, Erhaltung der Biodiversität, Verbesserung der Erholungsfunktionen der Gewässer für die Bevölkerung.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.