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Subvention · 802 / BAV · UVEK

Behindertengleichstellung

Kreditnummer
A236.0109
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Transportunternehmungen
Rechtsgrundlage
Behindertengleichstellungsgesetz vom 13.12.2002 (BehiG; SR 151.3); V vom 12.11.2003 über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV; SR 151.34)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag und zinslose, bedingt rückzahlbaren Darlehen · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
2004
Leistung
Für behindertenrelevante Anpassungen an bestehenden Bauten und Fahrzeugen, die nicht in einem ohnehin nötigen Rahmen bis Ende 2023 realisiert werden können (z.B. Substanzerhaltung, Infrastrukturanpassungen wegen neuen Sicherheitsvorschriften, Netzausbau, Fahrzeug Neubeschaffung), werden Mittel ausgerichtet.
Aufgabengebiet
Verkehr

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

01020301980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
200510.3
20068.8
200717.8
200821.1
20098.2
20109.0
201112.9
201219.3
201315.1
20149.9
20157.7
20169.0
201713.5
201815.1
20195.4
20203.9
20212.2
20221.1
20230.2
20241.3
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2025
Aufgabengebiet
Verkehr
Departement
UVEK
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag und zinslose, bedingt rückzahlbaren Darlehen
Kreditnummer
A236.0109
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Behindertengleichstellungsgesetz vom 13.12.2002 (BehiG; SR 151.3); V vom 12.11.2003 über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV; SR 151.34)
Subventionierte Leistungen
Für behindertenrelevante Anpassungen an bestehenden Bauten und Fahrzeugen, die nicht in einem ohnehin nötigen Rahmen bis Ende 2023 realisiert werden können (z.B. Substanzerhaltung, Infrastrukturanpassungen wegen neuen Sicherheitsvorschriften, Netzausbau, Fahrzeug Neubeschaffung), werden Mittel ausgerichtet.
Subventionierung der Leistung seit
2004
Subventionsbezeichnung
Behindertengleichstellung
Subventionsempfänger
Transportunternehmungen
Verwaltungseinheit Nr.
802 / BAV
Übergeordnete Ziele des Bundes
Der öffentliche Verkehr (öV) soll bis Ende 2023 den Bedürfnissen der behinderten und altersbedingt eingeschränkten Reisenden entsprechen. Letzte Zahlungen über diesen Kredit erfolgten 2024.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.