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Subvention · 402 / BJ · EJPD

Baubeiträge Strafvollzugs- und Erziehungsanstalten

Kreditnummer
A236.0103
2025
47.1 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Kantone oder private Organisationen (Träger von Institutionen)
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 05.10.1984 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG; SR 341), Art. 2-4
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 100 %
Subventioniert seit
1966
Leistung
Beiträge (35 %) an Neu-, Aus- und Umbauten öffentlicher oder privater Einrichtungen für den Straf- und Massnahmenvollzug. Nicht subventionsberechtigt sind reine Unterhaltsarbeiten sowie die Baunebenkosten.
Aufgabengebiet
Sicherheit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02040601980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
198013.7
1981
1982
1983
1984
198512.4
1986
1987
1988
1989
199017.0
1991
1992
1993
1994
199521.6
1996
1997
1998
1999
200017.0
2001
2002
2003
2004
200516.2
200615.5
200717.0
200817.3
200917.3
201017.8
201117.6
201218.6
201325.0
201445.0
201544.5
201644.0
201744.5
201843.6
201945.4
202045.4
202113.1
202246.2
202318.2
202446.8
202547.1

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
100
Anteil Finanzhilfe in %
0
Aufgabengebiet
Sicherheit
Departement
EJPD
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A236.0103
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 05.10.1984 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG; SR 341), Art. 2-4
Subventionierte Leistungen
Beiträge (35 %) an Neu-, Aus- und Umbauten öffentlicher oder privater Einrichtungen für den Straf- und Massnahmenvollzug. Nicht subventionsberechtigt sind reine Unterhaltsarbeiten sowie die Baunebenkosten.
Subventionierung der Leistung seit
1966
Subventionsbezeichnung
Baubeiträge Strafvollzugs- und Erziehungsanstalten
Subventionsempfänger
Kantone oder private Organisationen (Träger von Institutionen)
Verwaltungseinheit Nr.
402 / BJ
Übergeordnete Ziele des Bundes
Sicherstellung eines sicheren, einheitlichen und menschenwürdigen Strafvollzugs in der Schweiz. Interkantonale Planung und Koordination für die Errichtung und den Betrieb der für den Vollzug notwendigen Einrichtungen. Durchsetzung von EMRK-Standards sowie der Strafvollzugsgrundsätze des Europarats.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.