Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A2310.0392

Subvention · 201 / EDA · EDA

Sicherheitsmassnahmen Gebäude internationaler Organisationen

Kreditnummer
A2310.0392
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Ausland / internationale Organisationen / internationale Programme
Rechtsgrundlage
BG vom 22.6.2007 über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz; GSG; SR 192.12), Art. 20.
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
2004
Leistung
Beitrag zur Finanzierung verstärkter Sicherheitsmassnahmen an den Gebäuden internationaler Organisationen in Genf.
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

00.511.521980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20051.3
20060.7
20071.7
20080.8
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2009
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland - Internationale Zusammenarbeit
Departement
EDA
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A2310.0392
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
BG vom 22.6.2007 über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz; GSG; SR 192.12), Art. 20.
Subventionierte Leistungen
Beitrag zur Finanzierung verstärkter Sicherheitsmassnahmen an den Gebäuden internationaler Organisationen in Genf.
Subventionierung der Leistung seit
2004
Subventionsbezeichnung
Sicherheitsmassnahmen Gebäude internationaler Organisationen
Subventionsempfänger
Ausland / internationale Organisationen / internationale Programme
Verwaltungseinheit Nr.
201 / EDA
Änderung der Subventionsverbuchung
Kredit in 1005/A2310.0456 (VA09) verschoben
Übergeordnete Ziele des Bundes
Stärkung der internationalen Rolle der Schweiz und des internationalen Genf.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.