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Subvention · 201 / EDA · EDA

Rheinzentralkommission, Strassburg

Kreditnummer
A2310.0271
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Rheinzentralkommission, Strassburg
Rechtsgrundlage
Übereinkommen vom 20.11.1963 zur Revision der am 17.10.1868 in Mannheim unterzeichneten revidierten Rheinschifffahrtsakte (Mannheimer Akte; MA; SR 0.747.224.103); Bundesbeschluss vom 19.12.1997 betreffend das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (BBl 1998 1622)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1920
Leistung
Die Rheinzentralkommission überwacht die Einhaltung der wichtigen Grundsätze der Rheinschifffahrt wie die Freiheit der Schifffahrt, die Befreiung von Abgaben, die Gleichbehandlung der Schiffe und ihrer Ladungen und Einheitlichkeit der Rechtsordnung. In dieser Kommission behandeln die Regierungsvertretungen die politischen Probleme der Rheinschifffahrt und die zahlreichen Fragen in Zusammenhang mit der Anwendung der technischen Vorschriften.
Aufgabengebiet
Verkehr

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

00.250.50.7511980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.2
1981
1982
1983
1984
19850.2
1986
1987
1988
1989
19900.3
1991
1992
1993
1994
19950.4
1996
1997
1998
1999
20000.5
2001
2002
2003
2004
20050.6
20060.6
20070.7
20080.7
20090.9
20100.8
20110.8
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
0
Archiviert ab
2012
Aufgabengebiet
Verkehr
Departement
EDA
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A2310.0271
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
100
Rechtsgrundlage
Übereinkommen vom 20.11.1963 zur Revision der am 17.10.1868 in Mannheim unterzeichneten revidierten Rheinschifffahrtsakte (Mannheimer Akte; MA; SR 0.747.224.103); Bundesbeschluss vom 19.12.1997 betreffend das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (BBl 1998 1622)
Subventionierte Leistungen
Die Rheinzentralkommission überwacht die Einhaltung der wichtigen Grundsätze der Rheinschifffahrt wie die Freiheit der Schifffahrt, die Befreiung von Abgaben, die Gleichbehandlung der Schiffe und ihrer Ladungen und Einheitlichkeit der Rechtsordnung. In dieser Kommission behandeln die Regierungsvertretungen die politischen Probleme der Rheinschifffahrt und die zahlreichen Fragen in Zusammenhang mit der Anwendung der technischen Vorschriften.
Subventionierung der Leistung seit
1920
Subventionsbezeichnung
Rheinzentralkommission, Strassburg
Subventionsempfänger
Rheinzentralkommission, Strassburg
Verwaltungseinheit Nr.
201 / EDA
Änderung der Subventionsverbuchung
Ab 2012 Zusammenführung der beiden bisherigen Kredite A2310.0271 und A2310.0468 im neuen Voranschlagskredit A2310.0498 "Beiträge an Rhein- und Meeresorganisationen".
Übergeordnete Ziele des Bundes
Freiheit der Schifffahrt auf dem Rhein, als einzige Wasserstrasse, welche die Schweiz mit dem Meer verbindet.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.