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Subvention · 201 / EDA · EDA

Abrüstungshilfe: Chemiewaffenvernichtung

Kreditnummer
A2310.0267
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Verschiedene, hauptsächlich russische oder schweizerische Industriebetriebe
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 21.3.2003 über die Unterstützung der Abrüstung und Nonproliferation von Chemiewaffen (SR 515.08)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
2003
Leistung
Unterstützung an der Vernichtung und Nonproliferation von Chemiewaffen über die Finanzierung von Abrüstungsprojekten (Waffenvernichtungsanlagen, für die Vernichtungsmittel notwendige technische Infrastrukturen, Begleitungs- und Erleichterungsmassnahmen zwischen Völkern und Behörden). Die Projekte richten sich hauptsächlich, aber nicht ausschliesslich an die Russische Föderation.
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

012341980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20052.3
20062.3
20073.8
20082.6
20090.5
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2010
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland - Internationale Zusammenarbeit
Departement
EDA
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A2310.0267
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 21.3.2003 über die Unterstützung der Abrüstung und Nonproliferation von Chemiewaffen (SR 515.08)
Subventionierte Leistungen
Unterstützung an der Vernichtung und Nonproliferation von Chemiewaffen über die Finanzierung von Abrüstungsprojekten (Waffenvernichtungsanlagen, für die Vernichtungsmittel notwendige technische Infrastrukturen, Begleitungs- und Erleichterungsmassnahmen zwischen Völkern und Behörden). Die Projekte richten sich hauptsächlich, aber nicht ausschliesslich an die Russische Föderation.
Subventionierung der Leistung seit
2003
Subventionsbezeichnung
Abrüstungshilfe: Chemiewaffenvernichtung
Subventionsempfänger
Verschiedene, hauptsächlich russische oder schweizerische Industriebetriebe
Verwaltungseinheit Nr.
201 / EDA
Änderung der Subventionsverbuchung
Subvention aufgehoben (VA10)
Übergeordnete Ziele des Bundes
Aktive Prävention von Konflikten; Partnerschaft im Bereich der Sicherheit; Beitrag zur Prävention von Umweltkatastrophen; Erhaltung der natürlichen Ressourcen (insbesondere in Bezug auf Trinkwasser).

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.