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Subvention · 201 / EDA · EDA

Hilfeleistung an kriegsgeschädigte Auslandschweizer

Kreditnummer
A2310.0243
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Schweizerbürger und Schweizerbürgerinnen, die infolge des 2. Weltkrieges Schäden erlitten haben
Rechtsgrundlage
Bundesbeschluss vom 13.6.1957 über eine ausserordentliche Hilfe an Auslandschweizer und Rückwanderer, die infolge des Krieges von 1939 bis 1945 Schäden erlitten haben (SR 983.1)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1957
Leistung
Ausserordentliche Hilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer oder Rückwanderinnen und Rückwanderer, die infolge des Krieges von 1939 bis 1945 ganz oder teilweise ihre Existenz verloren haben.
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

00.511.51980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19801.4
1981
1982
1983
1984
19850.9
1986
1987
1988
1989
19900.4
1991
1992
1993
1994
19950.3
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2007
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt
Departement
EDA
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A2310.0243
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesbeschluss vom 13.6.1957 über eine ausserordentliche Hilfe an Auslandschweizer und Rückwanderer, die infolge des Krieges von 1939 bis 1945 Schäden erlitten haben (SR 983.1)
Subventionierte Leistungen
Ausserordentliche Hilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer oder Rückwanderinnen und Rückwanderer, die infolge des Krieges von 1939 bis 1945 ganz oder teilweise ihre Existenz verloren haben.
Subventionierung der Leistung seit
1957
Subventionsbezeichnung
Hilfeleistung an kriegsgeschädigte Auslandschweizer
Subventionsempfänger
Schweizerbürger und Schweizerbürgerinnen, die infolge des 2. Weltkrieges Schäden erlitten haben
Verwaltungseinheit Nr.
201 / EDA
Änderung der Subventionsverbuchung
Subvention aufgehoben, da die letzte Person mit Anrecht auf entsprechende Hilfen im November 2006 verstorben ist. (R07)
Übergeordnete Ziele des Bundes
Solidarität mit Mitbürgerinnen und -bürger, die vom 2. Weltkrieg besonders stark betroffen waren.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.