Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A2310.0236

Subvention · 525 / Verteidigung · VBS

Unterhalt Armeematerial

Kreditnummer
A2310.0236
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Kantonale Militärbetriebe beziehungsweise Kanton
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 03.02.1995 über die Armee und die Militärverwaltung (MG; SR 510.10).
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 100 %
Subventioniert seit
1951
Leistung
Abgeltung der den Kantonen entstandenen effektiven Kosten für deren Aufwendungen für die Ausrüstung der Armee.
Aufgabengebiet
Sicherheit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02040601980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
198037.5
1981
1982
1983
1984
198550.7
1986
1987
1988
1989
199056.0
1991
1992
1993
1994
199560.0
1996
1997
1998
1999
200048.0
2001
2002
2003
2004
200533.5
200625.7
200720.8
200810.5
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
100
Anteil Finanzhilfe in %
0
Archiviert ab
2009
Aufgabengebiet
Sicherheit
Departement
VBS
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A2310.0236
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 03.02.1995 über die Armee und die Militärverwaltung (MG; SR 510.10).
Subventionierte Leistungen
Abgeltung der den Kantonen entstandenen effektiven Kosten für deren Aufwendungen für die Ausrüstung der Armee.
Subventionierung der Leistung seit
1951
Subventionsbezeichnung
Unterhalt Armeematerial
Subventionsempfänger
Kantonale Militärbetriebe beziehungsweise Kanton
Verwaltungseinheit Nr.
525 / Verteidigung
Änderung der Subventionsverbuchung
Subvention aufgehoben (VA09)
Übergeordnete Ziele des Bundes
Nutzung von Synergien mit den Kantonen (Infrastrukturen, Personal) zwecks effizientem Unterhalt von Armeematerial; Zugeständnisse gegenüber der kantonalen Militärhoheit.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.