Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A2310.0213

Subvention · 802 / BAV · UVEK

LV SBB Betrieb Infrastruktur

Kreditnummer
A2310.0213
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
SBB Infrastruktur
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 20.03.1998 über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG; SR 742.31), BB über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2007-2010 vom 25.9.2006
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 100 %
Subventioniert seit
1999
Leistung
Die Höhe der gegenwärtig erhobenen Trassenpreise (Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, das pro Zugsfahrt dem Infrastrukturbetreiber entrichtet werden muss) reicht nicht aus, um die Kosten für Betrieb und Unterhalt der Eisenbahninfrastruktur zu decken. Deswegen schliesst der Bund mit der SBB als Infrastrukturbetreiberin eine Leistungsvereinbarung ab, in der u.a. die Abgeltung der geplanten ungedeckten Kosten festgelegt wird.
Aufgabengebiet
Verkehr

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02004006001980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
2000583.0
2001
2002
2003
2004
2005355.1
2006355.9
2007445.5
2008450.0
2009480.0
2010470.0
2011510.0
2012505.0
2013290.5
2014278.9
2015286.5
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
100
Anteil Finanzhilfe in %
0
Archiviert ab
2016
Aufgabengebiet
Verkehr
Departement
UVEK
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A2310.0213
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 20.03.1998 über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG; SR 742.31), BB über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2007-2010 vom 25.9.2006
Subventionierte Leistungen
Die Höhe der gegenwärtig erhobenen Trassenpreise (Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, das pro Zugsfahrt dem Infrastrukturbetreiber entrichtet werden muss) reicht nicht aus, um die Kosten für Betrieb und Unterhalt der Eisenbahninfrastruktur zu decken. Deswegen schliesst der Bund mit der SBB als Infrastrukturbetreiberin eine Leistungsvereinbarung ab, in der u.a. die Abgeltung der geplanten ungedeckten Kosten festgelegt wird.
Subventionierung der Leistung seit
1999
Subventionsbezeichnung
LV SBB Betrieb Infrastruktur
Subventionsempfänger
SBB Infrastruktur
Verwaltungseinheit Nr.
802 / BAV
Änderung der Subventionsverbuchung
Betrieb und Unterhalt der Eisenbahninfrastruktur erfolgt seit 2016 über den Bahninfrastrukturfonds
Übergeordnete Ziele des Bundes
Betrieb und Unterhalt der Eisenbahninfrastruktur der SBB.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.