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Subvention · 601 / EFV · EFD

Beitrag an die erweiterte Strukturanpassungsfaszilität II des IWF

Kreditnummer
A2310.0178
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Einkommensschwache Entwicklungsländer
Rechtsgrundlage
Bundesbeschluss vom 3.2.1995 über die Beteiligung der Schweiz an der verlängerten Erweiterten Strukturanpassungsfazilität beim Internationalen Währungsfonds (SR 941.152)
Form
Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1988
Leistung
Beteiligung an der Armutsminderungs- und Wachstumsfazilität (Poverty Reduction and Growth Facility [PRGF], ehemals Enhanced Structural Adjustment Facility [ESAF]) des Internationalen Währungsfonds mit Darlehen und Zinsverbilligungsbeiträgen für die Gewährung von Krediten an die ärmsten Mitglieder zu günstigen Konditionen.
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02.557.5101980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19957.5
1996
1997
1998
1999
20008.2
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
0
Archiviert ab
2005
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland - Internationale Zusammenarbeit
Departement
EFD
Kreditnummer
A2310.0178
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesbeschluss vom 3.2.1995 über die Beteiligung der Schweiz an der verlängerten Erweiterten Strukturanpassungsfazilität beim Internationalen Währungsfonds (SR 941.152)
Subventionierte Leistungen
Beteiligung an der Armutsminderungs- und Wachstumsfazilität (Poverty Reduction and Growth Facility [PRGF], ehemals Enhanced Structural Adjustment Facility [ESAF]) des Internationalen Währungsfonds mit Darlehen und Zinsverbilligungsbeiträgen für die Gewährung von Krediten an die ärmsten Mitglieder zu günstigen Konditionen.
Subventionierung der Leistung seit
1988
Subventionsbezeichnung
Beitrag an die erweiterte Strukturanpassungsfaszilität II des IWF
Subventionsempfänger
Einkommensschwache Entwicklungsländer
Verwaltungseinheit Nr.
601 / EFV
Änderung der Subventionsverbuchung
1989 bis 1994 keine Beiträge. 2004 Ende des schweizerischen Beitrags 1995–2004 (R2004)
Übergeordnete Ziele des Bundes
Gewährung von Krediten an die ärmsten Länder des IWF zu besonders günstigen Konditionen.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.