Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A2310.0161

Subvention · 403 / fedpol · EJPD

Kooperationszentrum Polizei und Zoll

Kreditnummer
A2310.0161
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
CCPD Genf und Tessin sowie Kantone, die Personal an die CCPD's entsenden
Rechtsgrundlage
Zusatzprotokoll vom 28.01.2002 zum Abkommen vom 11.05.1998 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und Zollsachen (SR 0.360.349.11); Protokoll vom 17.09.2002 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Errichtung gemeinsamer Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit (SR 0.360.454.11); Bundesratsbeschluss vom 23.01.2002 über die Einrichtung des Kooperationszentrums Polizei und Zoll (CCPD)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 100 %
Subventioniert seit
2002
Leistung
Beteiligung des Bund (2/3) zusammen mit den Kantonen (1/3) an den Miet- und Nebenkosten sowie an den Betriebskosten der mit Frankreich und Italien in den Grenzbereichen betriebenen Kooperationszentren. Aufgaben dieser Zentren: reibungsloser Ablauf der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Austauschs von Informationen in Polizei- und Zollsachen; Unterstützung bei Operationen, an denen die Dienststellen beider Parteien beteiligt sind; Koordination gemeinsam getroffener Überwachungsmassnahmen im Grenzgebiet; Vorbereitung der Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt.
Aufgabengebiet
Sicherheit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

00.511.521980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20051.8
20061.7
20071.8
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
100
Anteil Finanzhilfe in %
0
Archiviert ab
2008
Aufgabengebiet
Sicherheit
Departement
EJPD
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A2310.0161
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Zusatzprotokoll vom 28.01.2002 zum Abkommen vom 11.05.1998 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und Zollsachen (SR 0.360.349.11); Protokoll vom 17.09.2002 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Errichtung gemeinsamer Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit (SR 0.360.454.11); Bundesratsbeschluss vom 23.01.2002 über die Einrichtung des Kooperationszentrums Polizei und Zoll (CCPD)
Subventionierte Leistungen
Beteiligung des Bund (2/3) zusammen mit den Kantonen (1/3) an den Miet- und Nebenkosten sowie an den Betriebskosten der mit Frankreich und Italien in den Grenzbereichen betriebenen Kooperationszentren. Aufgaben dieser Zentren: reibungsloser Ablauf der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Austauschs von Informationen in Polizei- und Zollsachen; Unterstützung bei Operationen, an denen die Dienststellen beider Parteien beteiligt sind; Koordination gemeinsam getroffener Überwachungsmassnahmen im Grenzgebiet; Vorbereitung der Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt.
Subventionierung der Leistung seit
2002
Subventionsbezeichnung
Kooperationszentrum Polizei und Zoll
Subventionsempfänger
CCPD Genf und Tessin sowie Kantone, die Personal an die CCPD's entsenden
Verwaltungseinheit Nr.
403 / fedpol
Änderung der Subventionsverbuchung
Kredit in 1031/A2310.0448 (VA08) verschoben
Übergeordnete Ziele des Bundes
Gewährleistung einer reibungslosen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden, Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit; Bekämpfung unerlaubten Handels, illegaler Einwanderung sowie der Kriminalität im Grenzgebiet.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.