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Subvention · 403 / fedpol · EJPD

Staatsschutz

Kreditnummer
A2310.0158
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Polizeikorps der Kantone beziehungsweise gemäss kantonaler Regelung
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 21.03.1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120.0)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 100 %
Subventioniert seit
1955
Leistung
Entschädigung der Kantone für deren Leistung im Bereich des präventiven Staatsschutzes zugunsten des Bundes (und anderer Kantone): Beschaffung, Bearbeitung und Weitergabe von staatsschutzrelevanten Informationen. Die Kantone werden mit der Abgeltung angehalten, sich im Staatsschutzbereich zugunsten des Bundes und anderer Kantone zu engagieren.
Aufgabengebiet
Sicherheit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02.557.5101980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19802.1
1981
1982
1983
1984
19852.4
1986
1987
1988
1989
19902.6
1991
1992
1993
1994
19951.3
1996
1997
1998
1999
20006.5
2001
2002
2003
2004
20058.4
20068.4
20078.4
20088.4
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
100
Anteil Finanzhilfe in %
0
Archiviert ab
2009
Aufgabengebiet
Sicherheit
Departement
EJPD
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A2310.0158
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 21.03.1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120.0)
Subventionierte Leistungen
Entschädigung der Kantone für deren Leistung im Bereich des präventiven Staatsschutzes zugunsten des Bundes (und anderer Kantone): Beschaffung, Bearbeitung und Weitergabe von staatsschutzrelevanten Informationen. Die Kantone werden mit der Abgeltung angehalten, sich im Staatsschutzbereich zugunsten des Bundes und anderer Kantone zu engagieren.
Subventionierung der Leistung seit
1955
Subventionsbezeichnung
Staatsschutz
Subventionsempfänger
Polizeikorps der Kantone beziehungsweise gemäss kantonaler Regelung
Verwaltungseinheit Nr.
403 / fedpol
Änderung der Subventionsverbuchung
Kredit in 1041/A2310.0463 (VA10) verschoben
Übergeordnete Ziele des Bundes
Wahrung der inneren Sicherheit der Eidgenossenschaft (Art. 185 BV): Dies ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.