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Subvention · 725 / BWO · WBF

Verzinsung von Bankdarlehen

Kreditnummer
A2310.0115
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Gemeinden, öffentlich-rechtliche Körperschaften, rechtlich selbständige Unternehmen
Rechtsgrundlage
Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz vom 04.10.1974 (WEG; SR 843)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1975
Leistung
Beiträge an die Kapitalverzinsung von Bankdarlehen für die Erschliessung von Bauland.
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

00.511.51980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.2
1981
1982
1983
1984
19851.3
1986
1987
1988
1989
19900.6
1991
1992
1993
1994
19951.2
1996
1997
1998
1999
20000.5
2001
2002
2003
2004
20050.1
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2006
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt
Departement
WBF
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A2310.0115
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz vom 04.10.1974 (WEG; SR 843)
Subventionierte Leistungen
Beiträge an die Kapitalverzinsung von Bankdarlehen für die Erschliessung von Bauland.
Subventionierung der Leistung seit
1975
Subventionsbezeichnung
Verzinsung von Bankdarlehen
Subventionsempfänger
Gemeinden, öffentlich-rechtliche Körperschaften, rechtlich selbständige Unternehmen
Verwaltungseinheit Nr.
725 / BWO
Änderung der Subventionsverbuchung
Bis 1990: 725.453.10; 2004 keine Aufwendungen wegen starken Rückgangs der Geschäftszahlen. Nach 2005 keine Ausgaben mehr zu finanzieren (R06).
Übergeordnete Ziele des Bundes
Förderung und Sicherstellung der Grob- und Feinerschliessung sowie der Beschaffung von Land für den Wohnungsbau.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.