Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0452

Subvention · 750 / SBFI · WBF

Höhere Berufsbildung

Kreditnummer
A231.0452
2025
164.7 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Absolventinnen und Absolventen von eidgenössichen Berufs- und höheren Fachprüfungen, Träger der Bildungsgänge an höheren Fachschulen, Träger von eidgenössischen Berufsprüfungen und eidgenössischen höheren Fachprüfungen
Rechtsgrundlage
Berufsbildungsgesetz vom 13.12.2002 (BBG; SR  412.10), Art.  56 und  56a
Form
Nicht rückzahlbare Geldleistung · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
2004 bzw. 2018
Leistung
Beiträge an Absolventinnen und Absolventen von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen, Beiträge für die Durchführung von eidgenössischen Berufsprüfungen und eidgenössischen höheren Fachprüfungen sowie für die Durchführung von Bildungsgängen an höheren Fachschulen.
Aufgabengebiet
Bildung und Forschung

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

0501001502001980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
2025164.7

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Bildung und Forschung
Departement
WBF
Form der Subvention
Nicht rückzahlbare Geldleistung
Kreditnummer
A231.0452
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Berufsbildungsgesetz vom 13.12.2002 (BBG; SR  412.10), Art.  56 und  56a
Subventionierte Leistungen
Beiträge an Absolventinnen und Absolventen von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen, Beiträge für die Durchführung von eidgenössischen Berufsprüfungen und eidgenössischen höheren Fachprüfungen sowie für die Durchführung von Bildungsgängen an höheren Fachschulen.
Subventionierung der Leistung seit
2004 bzw. 2018
Subventionsbezeichnung
Höhere Berufsbildung
Subventionsempfänger
Absolventinnen und Absolventen von eidgenössichen Berufs- und höheren Fachprüfungen, Träger der Bildungsgänge an höheren Fachschulen, Träger von eidgenössischen Berufsprüfungen und eidgenössischen höheren Fachprüfungen
Verwaltungseinheit Nr.
750 / SBFI
Änderung der Subventionsverbuchung
Neuer Voranschlagskredit ab 2025, davor Teil des Voranschlagskredits A231.0259 (SBFI)
Übergeordnete Ziele des Bundes
Förderung und Stärkung des schweizerischen dualen Berufsbildungssystems

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.