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Subvention · 810 / BAFU · UVEK

Recycling Glas

Kreditnummer
A231.0402
2025
29.5 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
private Unternehmen
Rechtsgrundlage
Umweltschutzgesetz vom 7.10.1983, (USG; SR 814.01), Art. 32abis und 43; V. vom 5.7.2000 über Getränkeverpackungen (VGV, SR 814.621).
Form
A-fonds-Perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
2021
Leistung
Eine vom Bund beauftragte und beaufsichtigte private Organisation erhebt bei den Herstellerinnen und Händlern eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) für Glas. Diese VEG wird an private Unternehmen für Tätigkeiten, die der sachgemässen, umweltverträglichen und wirtschaftlichen Entsorgung und Recycling von Glas dienen, als Entschädigung ausgerichtet. Die Entschädigung erfolgt für Sammlung, Transport, Reinigung, Sortierung und Aufbereitung von Glasscherben zur Herstellung von Verpackungen und anderen Produkten von Altglas.
Aufgabengebiet
Umwelt und Raumordnung

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

0102030401980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
202128.8
202232.9
202333.6
202430.6
202529.5

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Umwelt und Raumordnung
Departement
UVEK
Form der Subvention
A-fonds-Perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0402
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Umweltschutzgesetz vom 7.10.1983, (USG; SR 814.01), Art. 32abis und 43; V. vom 5.7.2000 über Getränkeverpackungen (VGV, SR 814.621).
Subventionierte Leistungen
Eine vom Bund beauftragte und beaufsichtigte private Organisation erhebt bei den Herstellerinnen und Händlern eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) für Glas. Diese VEG wird an private Unternehmen für Tätigkeiten, die der sachgemässen, umweltverträglichen und wirtschaftlichen Entsorgung und Recycling von Glas dienen, als Entschädigung ausgerichtet. Die Entschädigung erfolgt für Sammlung, Transport, Reinigung, Sortierung und Aufbereitung von Glasscherben zur Herstellung von Verpackungen und anderen Produkten von Altglas.
Subventionierung der Leistung seit
2021
Subventionsbezeichnung
Recycling Glas
Subventionsempfänger
private Unternehmen
Verwaltungseinheit Nr.
810 / BAFU
Übergeordnete Ziele des Bundes
Reduktion der Umweltbelastung durch Abfall

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.