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Subvention · 802 / BAV · UVEK

Finanzverbindlichkeit für gewährte Garantien

Kreditnummer
A231.0387
2025
9.5 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Transportunternehmen im regionalen Personenverkehr
Rechtsgrundlage
Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 2009 (PBG, SR 745.1), Art. 31.
Form
Bürgschaft · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
2010
Leistung
Bürgschaft für fremdfinanzierte Betriebsmittelbeschaffung im Regionalen Personenverkehr
Aufgabengebiet
Verkehr

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02040601980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
202243.4
20230.0
20244.6
20259.5

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Verkehr
Departement
UVEK
Form der Subvention
Bürgschaft
Kreditnummer
A231.0387
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 2009 (PBG, SR 745.1), Art. 31.
Subventionierte Leistungen
Bürgschaft für fremdfinanzierte Betriebsmittelbeschaffung im Regionalen Personenverkehr
Subventionierung der Leistung seit
2010
Subventionsbezeichnung
Finanzverbindlichkeit für gewährte Garantien
Subventionsempfänger
Transportunternehmen im regionalen Personenverkehr
Verwaltungseinheit Nr.
802 / BAV
Änderung der Subventionsverbuchung
Bis 2022 Passivierung der Zinsvorteile und Auflösung über Laufzeit, ab 2023 neue Bewertungsmethodik eingeführt: Künftig aufwandseitige Rückstellungsanpassungen über diesen Kredit vorgesehen
Übergeordnete Ziele des Bundes
Vergünstigung Finanzierungskonditionen im regionalen Personenverkehr

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.