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Subvention · 202 / EDA · EDA

Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer / innen

Kreditnummer
A231.0357
2025
0.6 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Auslandschweizer, die ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizergesetz) (SR 195.1), Kap. 4
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1973
Leistung
Der Bund unterstützt hilfsbedürftige Schweizerinnen und Schweizer im Ausland bei ihrer Rückkehr in die Schweiz, sowie wenn sie sich temporär in der Schweiz aufhalten und sich in einer Notlage befinden.
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

01231980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20152.9
20162.2
20171.2
20180.7
20190.9
20201.1
20211.1
20221.1
20230.8
20240.8
20250.6

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Soziale Wohlfahrt
Departement
EDA
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0357
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizergesetz) (SR 195.1), Kap. 4
Subventionierte Leistungen
Der Bund unterstützt hilfsbedürftige Schweizerinnen und Schweizer im Ausland bei ihrer Rückkehr in die Schweiz, sowie wenn sie sich temporär in der Schweiz aufhalten und sich in einer Notlage befinden.
Subventionierung der Leistung seit
1973
Subventionsbezeichnung
Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer / innen
Subventionsempfänger
Auslandschweizer, die ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können
Verwaltungseinheit Nr.
202 / EDA
Änderung der Subventionsverbuchung
Mit dem neuen Auslandschweizergesetz wurde das EDA als zentrale Anlaufstelle für Anliegen der Schweizer Personen und Institutionen im Ausland bestimmt. Der vorliegende Kredit wurde deshalb per 1.1.2015 vom Bundesamt für Justiz in das EDA transferiert (vormals VE 402, Kredit A2310.0156
Übergeordnete Ziele des Bundes
Unterstützung von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Notlage.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.