Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0349

Subvention · 202 / EDA · EDA

Beiträge an Rhein- und Meeresorganisationen

Kreditnummer
A231.0349
2025
1.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Rheinzentralkommission, Strassburg; Internationaler Seegerichtshof; Internationale Meeresbodenbehörde; Internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO.
Rechtsgrundlage
Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SR 0.747.305.15); Übereinkommen zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10.12.1982 (SR 0.747.305.151); Revidierte Rheinschifffahrts-Akte vom 17.10.1868 zwischen Baden, Bayern, Frankreich, Hessen, den Niederlanden und Preussen (SR 0.747.224.101), Art. 47; Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (SR 0.747.224.011), Art. 10; Abkommen zur Schaffung einer internationalen Seeschifffahrtsorganisation (SR 0.747.305.91), Art. 39.
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1920
Leistung
Die Rheinzentralkommission überwacht die Einhaltung der wichtigen Grundsätze der Rheinschifffahrt wie die Freiheit der Schifffahrt, die Befreiung von Abgaben, die Gleichbehandlung der Schiffe und ihrer Ladungen und Einheitlichkeit der Rechtsordnung. Internationaler Seegerichtshof und Internationale Meeresbodenbehörde: Pflichtbeiträge. Die IMO initiiert und koordiniert auf internationaler Ebene Massnahmen, um die Sicherheit der Seeschifffahrt zu erhöhen und der Verschmutzung der Meere vorzubeugen (ab 2013).
Aufgabengebiet
Verkehr

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

00.511.51980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20121.0
20131.0
20141.1
20151.0
20160.9
20171.0
20181.0
20191.0
20201.1
20211.0
20221.1
20231.1
20241.0
20251.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
0
Aufgabengebiet
Verkehr
Departement
EDA
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0349
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
100
Rechtsgrundlage
Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SR 0.747.305.15); Übereinkommen zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10.12.1982 (SR 0.747.305.151); Revidierte Rheinschifffahrts-Akte vom 17.10.1868 zwischen Baden, Bayern, Frankreich, Hessen, den Niederlanden und Preussen (SR 0.747.224.101), Art. 47; Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (SR 0.747.224.011), Art. 10; Abkommen zur Schaffung einer internationalen Seeschifffahrtsorganisation (SR 0.747.305.91), Art. 39.
Subventionierte Leistungen
Die Rheinzentralkommission überwacht die Einhaltung der wichtigen Grundsätze der Rheinschifffahrt wie die Freiheit der Schifffahrt, die Befreiung von Abgaben, die Gleichbehandlung der Schiffe und ihrer Ladungen und Einheitlichkeit der Rechtsordnung. Internationaler Seegerichtshof und Internationale Meeresbodenbehörde: Pflichtbeiträge. Die IMO initiiert und koordiniert auf internationaler Ebene Massnahmen, um die Sicherheit der Seeschifffahrt zu erhöhen und der Verschmutzung der Meere vorzubeugen (ab 2013).
Subventionierung der Leistung seit
1920
Subventionsbezeichnung
Beiträge an Rhein- und Meeresorganisationen
Subventionsempfänger
Rheinzentralkommission, Strassburg; Internationaler Seegerichtshof; Internationale Meeresbodenbehörde; Internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO.
Verwaltungseinheit Nr.
202 / EDA
Änderung der Subventionsverbuchung
Neunummerierung des Kredits infolge der Zusammenlegung der Buchungskreise im EDA ab 1.1.2014 (vgl. dazu Botschaft über den Nachtrag I zum Voranschlag 2014, Kapitel 8, Haushaltsneutrale Kredittransfers). Die alte Kreditnummer lautet 1005/A2310.0498
Übergeordnete Ziele des Bundes
Freiheit der Schifffahrt auf dem Rhein als einzige Wasserstrasse, welche die Schweiz mit dem Meer verbindet. Promouvoir la protection, la préservation et l'exploitation raisonnable des mers. Assurer la sécurité de la navigation maritime, lutter contre la pollution des mers et océans.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.