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Subvention · 202 / EDA · EDA

Zivile Konfliktbearbeitung und Menschenrechte

Kreditnummer
A231.0338
2025
52.7 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Von bewaffneten Konflikten und Menschenrechtsverletzungen betroffene Bevölkerungsgruppen
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (SR 193.9), Art. 3 und 4.
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1960
Leistung
Freiwillige Beteiligung an friedenserhaltenden Aktionen, die hauptsächlich von der UNO oder allenfalls von anderen internationalen Gremien, wie der OSZE, durchgeführt werden.
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02550751001980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19802.5
1981
1982
1983
1984
19852.7
1986
1987
1988
1989
199023.8
1991
1992
1993
1994
199522.4
1996
1997
1998
1999
200037.9
2001
2002
2003
2004
200547.9
200650.0
200753.2
200856.5
200959.8
201062.8
201164.8
201268.1
201374.5
201481.5
201583.5
201679.3
201753.5
201855.0
201958.2
202057.4
202158.2
202258.0
202361.4
202456.5
202552.7

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland - Internationale Zusammenarbeit
Departement
EDA
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0338
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (SR 193.9), Art. 3 und 4.
Subventionierte Leistungen
Freiwillige Beteiligung an friedenserhaltenden Aktionen, die hauptsächlich von der UNO oder allenfalls von anderen internationalen Gremien, wie der OSZE, durchgeführt werden.
Subventionierung der Leistung seit
1960
Subventionsbezeichnung
Zivile Konfliktbearbeitung und Menschenrechte
Subventionsempfänger
Von bewaffneten Konflikten und Menschenrechtsverletzungen betroffene Bevölkerungsgruppen
Verwaltungseinheit Nr.
202 / EDA
Änderung der Subventionsverbuchung
Neunummerierung des Kredits infolge der Zusammenlegung der Buchungskreise im EDA ab 1.1.2014 (vgl. dazu Botschaft über den Nachtrag I zum Voranschlag 2014, Kapitel 8, Haushaltsneutrale Kredittransfers). Die alte Kreditnummer lautet 1006/A2310.0280
Übergeordnete Ziele des Bundes
Nützlicher und sichtbarer Beitrag zur Prävention von bewaffneten Konflikten und zur Verstärkung der Anstrengungen der Schweiz im Zusammenhang mit der Einhaltung und Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der rechtsstaatlichen Grundsätze.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.