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Subvention · 202 / EDA · EDA

Entwicklungszusammenarbeit, Länder des Ostens

Kreditnummer
A231.0336
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Benachteiligte Bevölkerung der Länder des Ostens
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (SR 974.1), Art. 1 und 10.
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1990
Leistung
Mit Programmen und Projekten werden die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und demokratische Systeme, namentlich stabile politische Institutionen gefördert. Zudem soll eine auf marktwirtschaftlichen Grundsätzen beruhende nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie der Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen gefördert werden.
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

0501001502001980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19906.2
1991
1992
1993
1994
199550.0
1996
1997
1998
1999
200079.3
2001
2002
2003
2004
2005104.2
2006108.6
200796.5
2008102.6
2009102.8
2010106.7
2011105.4
2012109.0
2013129.1
2014148.2
2015163.2
2016154.8
2017136.4
2018131.5
2019136.2
2020138.9
2021142.8
2022143.0
2023177.0
2024191.8
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2025
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland - Internationale Zusammenarbeit
Departement
EDA
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0336
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (SR 974.1), Art. 1 und 10.
Subventionierte Leistungen
Mit Programmen und Projekten werden die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und demokratische Systeme, namentlich stabile politische Institutionen gefördert. Zudem soll eine auf marktwirtschaftlichen Grundsätzen beruhende nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie der Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen gefördert werden.
Subventionierung der Leistung seit
1990
Subventionsbezeichnung
Entwicklungszusammenarbeit, Länder des Ostens
Subventionsempfänger
Benachteiligte Bevölkerung der Länder des Ostens
Verwaltungseinheit Nr.
202 / EDA
Änderung der Subventionsverbuchung
Mit dem VA2025 wurden die Mittel im Voranschlagskredit A231.0329 «Entwicklungszusammenarbeit (bilateral)» budgetiert.
Übergeordnete Ziele des Bundes
Nationales, aussenpolitisches und die Sicherheit in Europa betreffendes sowie auf Mitverantwortung basierendes Interesse am Erfolg von Reformen und der Integration der osteuropäischen Staaten.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.