Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0335

Subvention · 202 / EDA · EDA

Nahrungsmittelhilfe mit Getreide

Kreditnummer
A231.0335
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Durch humanitäre Notsituationen betroffene Bevölkerung
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 19.03.1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1967
Leistung
Beiträge in Form von Getreideprodukten, die oft in einem Nachbarland gekauft und in einem von Nahrungsmittelknappheit, von einem Massenzustrom von Flüchtlingen oder von einer Notlage betroffenen Drittweltland verteilt werden.
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

01020301980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
198011.8
1981
1982
1983
1984
198518.7
1986
1987
1988
1989
199020.0
1991
1992
1993
1994
199519.7
1996
1997
1998
1999
200014.0
2001
2002
2003
2004
200514.0
200614.0
200713.9
200814.0
200914.1
201014.0
201113.6
201213.7
201314.0
201414.0
201513.8
201612.9
201714.0
201814.0
201914.0
202014.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2021
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland - Internationale Zusammenarbeit
Departement
EDA
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0335
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 19.03.1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0)
Subventionierte Leistungen
Beiträge in Form von Getreideprodukten, die oft in einem Nachbarland gekauft und in einem von Nahrungsmittelknappheit, von einem Massenzustrom von Flüchtlingen oder von einer Notlage betroffenen Drittweltland verteilt werden.
Subventionierung der Leistung seit
1967
Subventionsbezeichnung
Nahrungsmittelhilfe mit Getreide
Subventionsempfänger
Durch humanitäre Notsituationen betroffene Bevölkerung
Verwaltungseinheit Nr.
202 / EDA
Änderung der Subventionsverbuchung
Neunummerierung des Kredits infolge der Zusammenlegung der Buchungskreise im EDA ab 1.1.2014 (vgl. dazu Botschaft über den Nachtrag I zum Voranschlag 2014, Kapitel 8, Haushaltsneutrale Kredittransfers). Die alte Kreditnummer lautet 1006/A2310.0291
Übergeordnete Ziele des Bundes
Nationales und aussenpolitisches Interesse, internationale Solidarität und humanitäre Tradition

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

← Alle Subventionen

Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.