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Subvention · 202 / EDA · EDA

Humanitäre Aktionen

Kreditnummer
A231.0332
2025
487.8 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Durch humanitäre Notsituationen betroffene Bevölkerung
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0), Art. 9, Abs. 1; Ernährungshilfe-Übereinkommen vom 25.4.2012 (SR 0.916.111.312), Art. 5.
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1944
Leistung
Beiträge und Aktionen im Bereich der humanitären Hilfe über internationale Organisationen, namentlich das Rote Kreuz, humanitäre Organisationen der UNO und NGOs, zum Zwecke der Nothilfe und der Linderung von durch Katastrophen, Konflikte und Kriege verursachtem Elend.
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02004006001980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
198048.0
1981
1982
1983
1984
198558.9
1986
1987
1988
1989
199077.1
1991
1992
1993
1994
1995141.5
1996
1997
1998
1999
2000164.1
2001
2002
2003
2004
2005195.6
2006193.0
2007179.1
2008194.2
2009193.2
2010205.4
2011226.2
2012227.4
2013277.7
2014343.3
2015420.0
2016364.0
2017333.6
2018337.7
2019349.4
2020355.2
2021421.8
2022554.0
2023574.8
2024472.2
2025487.8

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland - Internationale Zusammenarbeit
Departement
EDA
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0332
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0), Art. 9, Abs. 1; Ernährungshilfe-Übereinkommen vom 25.4.2012 (SR 0.916.111.312), Art. 5.
Subventionierte Leistungen
Beiträge und Aktionen im Bereich der humanitären Hilfe über internationale Organisationen, namentlich das Rote Kreuz, humanitäre Organisationen der UNO und NGOs, zum Zwecke der Nothilfe und der Linderung von durch Katastrophen, Konflikte und Kriege verursachtem Elend.
Subventionierung der Leistung seit
1944
Subventionsbezeichnung
Humanitäre Aktionen
Subventionsempfänger
Durch humanitäre Notsituationen betroffene Bevölkerung
Verwaltungseinheit Nr.
202 / EDA
Änderung der Subventionsverbuchung
Neunummerierung des Kredits infolge der Zusammenlegung der Buchungskreise im EDA ab 1.1.2014 (vgl. dazu Botschaft über den Nachtrag I zum Voranschlag 2014, Kapitel 8, Haushaltsneutrale Kredittransfers). Die alte Kreditnummer lautet 1006/A2310.0289. Die Mittel für Nahrungsmittelhilfe mit Milchprodukten und Getreide, die bis 2020 in den Krediten A231.0334 und A231.0335 beantragt wurden, wurden mit der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021–2024 (BBI 2020 2597) in diesen Kredit integriert.
Übergeordnete Ziele des Bundes
Nationales und aussenpolitisches Interesse an einer Beteiligung an den internationalen Anstrengungen zum Schutz der ärmsten Bevölkerungsgruppen nach dem Grundprinzip der Solidarität und humanitären Tradition.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.