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Subvention · 202 / EDA · EDA

Entwicklungszusammenarbeit (bilateral)

Kreditnummer
A231.0329
2025
800.8 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Benachteiligte Bevölkerung in den Entwicklungsländern
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0), Art. 9, Abs. 1.
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1961
Leistung
Unterstützung von Entwicklungsländern via internationale Institutionen, Schweizer oder lokale Hilfswerke und durch Direkthilfe.
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

025050075010001980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
1980167.1
1981
1982
1983
1984
1985406.9
1986
1987
1988
1989
1990431.5
1991
1992
1993
1994
1995484.7
1996
1997
1998
1999
2000486.5
2001
2002
2003
2004
2005529.7
2006533.1
2007532.1
2008540.6
2009551.1
2010559.4
2011672.7
2012754.4
2013806.9
2014888.4
2015961.7
2016916.4
2017799.8
2018768.8
2019807.3
2020807.5
2021811.6
2022802.7
2023822.3
2024776.2
2025800.8

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland - Internationale Zusammenarbeit
Departement
EDA
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0329
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0), Art. 9, Abs. 1.
Subventionierte Leistungen
Unterstützung von Entwicklungsländern via internationale Institutionen, Schweizer oder lokale Hilfswerke und durch Direkthilfe.
Subventionierung der Leistung seit
1961
Subventionsbezeichnung
Entwicklungszusammenarbeit (bilateral)
Subventionsempfänger
Benachteiligte Bevölkerung in den Entwicklungsländern
Verwaltungseinheit Nr.
202 / EDA
Änderung der Subventionsverbuchung
Mit dem VA2025 wurden die Mittel des Voranschlagskredits A231.0336 «Entwiklcklungszusammenarbeit, Länder des Ostens» auf diesem Kredit budgetiert.
Übergeordnete Ziele des Bundes
Nationales und aussenpolitisches Interesse an einer Beteiligung an den internationalen Anstrengungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung in Entwicklungsländern.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.