Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0323

Subvention · 810 / BAFU · UVEK

Wildtiere, Jagd und Fischerei

Kreditnummer
A231.0323
2025
14.7 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
insbesondere Kantone, Landwirte, Land- und Waldbesitzer.
Rechtsgrundlage
Jagdgesetz vom 20.6.1986 (JSG; SR 922.0); BG vom 21.6.1991 über die Fischerei (BGF; SR 923.0), Art. 12
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 40 %, Abgeltung 60 %
Subventioniert seit
1890
Leistung
Beiträge für die Kosten der Aufsicht in Wasser- und Zugvogelreservaten sowie in eidgenössischen Jagdbanngebieten durch staatliche Wildhüter und Reservatsaufseher; Beteiligung an Schäden, welche von den geschützten Tieren Luchs, Wolf, Bär, Goldschakal, Biber, Fischotter und Steinadler verursacht werden sowie an die Schadensprävention, insbesondere in Herdenschutzmassnahmen; Finanzhilfen für Massnahmen zur Überwachung der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräumen, für Schutz, Management, Monitoring und Förderung von national prioritären Arten und Lebensräumen, für die Verhütung von Wildschäden im Wald sowie an Massnahmen zur Information der Bevölkerung
Aufgabengebiet
Umwelt und Raumordnung

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

0510151980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19802.3
1981
1982
1983
1984
19852.3
1986
1987
1988
1989
19903.4
1991
1992
1993
1994
19954.1
1996
1997
1998
1999
20005.8
2001
2002
2003
2004
20056.7
20066.6
20077.1
20087.4
20097.5
20107.5
20117.4
20127.5
20137.3
20147.4
20159.3
20169.2
20176.1
20186.9
20197.0
20207.0
20217.3
202213.1
202314.9
202412.2
202514.7

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
60
Anteil Finanzhilfe in %
40
Aufgabengebiet
Umwelt und Raumordnung
Departement
UVEK
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0323
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Jagdgesetz vom 20.6.1986 (JSG; SR 922.0); BG vom 21.6.1991 über die Fischerei (BGF; SR 923.0), Art. 12
Subventionierte Leistungen
Beiträge für die Kosten der Aufsicht in Wasser- und Zugvogelreservaten sowie in eidgenössischen Jagdbanngebieten durch staatliche Wildhüter und Reservatsaufseher; Beteiligung an Schäden, welche von den geschützten Tieren Luchs, Wolf, Bär, Goldschakal, Biber, Fischotter und Steinadler verursacht werden sowie an die Schadensprävention, insbesondere in Herdenschutzmassnahmen; Finanzhilfen für Massnahmen zur Überwachung der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräumen, für Schutz, Management, Monitoring und Förderung von national prioritären Arten und Lebensräumen, für die Verhütung von Wildschäden im Wald sowie an Massnahmen zur Information der Bevölkerung
Subventionierung der Leistung seit
1890
Subventionsbezeichnung
Wildtiere, Jagd und Fischerei
Subventionsempfänger
insbesondere Kantone, Landwirte, Land- und Waldbesitzer.
Verwaltungseinheit Nr.
810 / BAFU
Änderung der Subventionsverbuchung
Zusammenlegung der früheren Subventionen mit dem Übergang zum NRM: 810.3600.301; 810.3600.303, 810.3600.305
Übergeordnete Ziele des Bundes
Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt bei Wildtieren

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

← Alle Subventionen

Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.