Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0318

Subvention · 808 / BAKOM · UVEK

Zustellermässigung Zeitungen und Zeitschriften

Kreditnummer
A231.0318
2025
50.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Die Post
Rechtsgrundlage
Postgesetz vom 17.12.2010 (PG; SR 783.0), Art. 16.
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 100 %
Subventioniert seit
1999
Leistung
Der Bund leistet der Post eine jährliche Abgeltung für die Gewährung von Vorzugspreisen für Zeitungstransporte (Lokal- und Regionalpresse sowie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse).
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02550751001980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
200098.5
2001
2002
2003
2004
200580.0
200680.0
200780.0
200830.0
200930.0
201030.0
201130.0
201250.0
201350.0
201450.0
201550.0
201650.0
201750.0
201850.0
201950.0
202050.0
202150.0
202250.0
202350.0
202450.0
202550.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
100
Anteil Finanzhilfe in %
0
Aufgabengebiet
Kultur und Freizeit
Departement
UVEK
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0318
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Postgesetz vom 17.12.2010 (PG; SR 783.0), Art. 16.
Subventionierte Leistungen
Der Bund leistet der Post eine jährliche Abgeltung für die Gewährung von Vorzugspreisen für Zeitungstransporte (Lokal- und Regionalpresse sowie Mitgliedschafts- und Stiftungspresse).
Subventionierung der Leistung seit
1999
Subventionsbezeichnung
Zustellermässigung Zeitungen und Zeitschriften
Subventionsempfänger
Die Post
Verwaltungseinheit Nr.
808 / BAKOM
Änderung der Subventionsverbuchung
2013: Verschiebung vom GS-UVEK ins BAKOM. Kredit alt: A2310.0336
Übergeordnete Ziele des Bundes
Vorzugspreise für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt und der politischen Meinungsbildung.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.