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Subvention · 803 / BAZL · UVEK

Nicht-hoheitliche Sicherheitsmassnahmen

Kreditnummer
A231.0300
2025
4.7 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Luftfahrtbranche, Gesuchsteller oder Leistungserbringer
Rechtsgrundlage
BV (SR 101), Art. 87b; BG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG; SR 725.116.2); V vom 29.6.2011 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer für Massnahmen im Luftverkehr (MinLV; SR 725.116.22).
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
2011
Leistung
Massnahmen zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen im Luftverkehr: Kontrolle und Überwachung der Fluggäste, des Gepäcks und der Luftfahrzeuge; Schutz von Infrastrukturanlagen oder Luftfahrzeugen gegen Einwirkungen; Ausbildung von Sicherheitspersonal auf Flugplätzen; Forschung, Entwicklung und Qualitätssicherung im Bereich der Luftverkehrssicherheit.
Aufgabengebiet
Verkehr

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02461980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.4
20141.1
20153.1
20164.3
20174.3
20185.2
20193.7
20203.7
20215.5
20223.3
20232.8
20243.1
20254.7

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Verkehr
Departement
UVEK
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0300
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
BV (SR 101), Art. 87b; BG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG; SR 725.116.2); V vom 29.6.2011 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer für Massnahmen im Luftverkehr (MinLV; SR 725.116.22).
Subventionierte Leistungen
Massnahmen zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen im Luftverkehr: Kontrolle und Überwachung der Fluggäste, des Gepäcks und der Luftfahrzeuge; Schutz von Infrastrukturanlagen oder Luftfahrzeugen gegen Einwirkungen; Ausbildung von Sicherheitspersonal auf Flugplätzen; Forschung, Entwicklung und Qualitätssicherung im Bereich der Luftverkehrssicherheit.
Subventionierung der Leistung seit
2011
Subventionsbezeichnung
Nicht-hoheitliche Sicherheitsmassnahmen
Subventionsempfänger
Luftfahrtbranche, Gesuchsteller oder Leistungserbringer
Verwaltungseinheit Nr.
803 / BAZL
Übergeordnete Ziele des Bundes
Luftfahrtsicherheit

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.