Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0287

Subvention · 750 / SBFI · WBF

Internationale Zusammenarbeit in der Forschung

Kreditnummer
A231.0287
2025
16.6 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Schweizer WissenschaftlerInnen, öffentliche Institutionen mit Schweizer Beteiligung im Ausland, schweizerische wissenschaftliche Organisationen.
Rechtsgrundlage
BG vom 14.12.2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG, SR 420.1), Art. 29, Bst. a-c. Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung vom 29.11.2013 (V-FIFG; SR 420.11).
Form
Nicht rückzahlbare Geldleistung · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1990
Leistung
Es werden Beiträge an qualitativ hochstehende bilaterale oder multilaterale wissenschaftliche Vorhaben von gesamtschweizerischem Interesse ausgerichtet.
Aufgabengebiet
Bildung und Forschung

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

051015201980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
201311.8
201411.6
201513.0
201611.0
201712.5
201812.7
201912.1
202012.3
202115.1
202215.7
202317.3
202416.7
202516.6

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Bildung und Forschung
Departement
WBF
Form der Subvention
Nicht rückzahlbare Geldleistung
Kreditnummer
A231.0287
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
BG vom 14.12.2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG, SR 420.1), Art. 29, Bst. a-c. Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung vom 29.11.2013 (V-FIFG; SR 420.11).
Subventionierte Leistungen
Es werden Beiträge an qualitativ hochstehende bilaterale oder multilaterale wissenschaftliche Vorhaben von gesamtschweizerischem Interesse ausgerichtet.
Subventionierung der Leistung seit
1990
Subventionsbezeichnung
Internationale Zusammenarbeit in der Forschung
Subventionsempfänger
Schweizer WissenschaftlerInnen, öffentliche Institutionen mit Schweizer Beteiligung im Ausland, schweizerische wissenschaftliche Organisationen.
Verwaltungseinheit Nr.
750 / SBFI
Änderung der Subventionsverbuchung
2013: Zusammenlegung der Kredite A2310.0206 "Human Frontier Science Program (HFSP)", A2310.0207 "Internationale Forschungsinfrastrukturen und -institutionen", A2310.0439 "Weltweite bilaterale wissenschaftliche Zusammenarbeit" sowie A2310.0443 "Bilaterale wissenschaftliche Zusammenarbeit in Europa".
Übergeordnete Ziele des Bundes
Ermöglichung der grenzüberschreitenden wissenschaftlichen Zusammenarbeit, der Intensivierung des fachbereichsübergreifenden Austauschs und der Erkundung von neuen Wegen zur wissenschaftlichen Vernetzung.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.