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Subvention · 750 / SBFI · WBF

Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz

Kreditnummer
A231.0270
2025
8.3 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Stipendiatinnen und Stipendiaten
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 19.06.1987 über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz (SR 416.2). V vom 30.1.2013 über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz (SR 416.21).
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1961
Leistung
Der Bund bietet für jedes Ausbildungsjahr in der Schweiz ausgewählten Ländern eine bestimmte Anzahl neuer Stipendien an. Die Stipendien gehen zur Hälfte an Studierende aus Entwicklungsländern und zur anderen Hälfte an Studierende aus Industrieländern, um diesen eine höhere Ausbildung oder Weiterbildung zu ermöglichen
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02.557.5101980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19803.7
1981
1982
1983
1984
19854.1
1986
1987
1988
1989
19905.3
1991
1992
1993
1994
19956.3
1996
1997
1998
1999
20006.3
2001
2002
2003
2004
20057.8
20068.6
20079.0
20088.6
20098.4
20108.7
20119.1
20128.9
20139.0
20149.3
20159.3
20169.4
20179.6
20189.6
20199.7
20209.6
20218.9
20229.7
20239.9
20249.6
20258.3

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland - Internationale Zusammenarbeit
Departement
WBF
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0270
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 19.06.1987 über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz (SR 416.2). V vom 30.1.2013 über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz (SR 416.21).
Subventionierte Leistungen
Der Bund bietet für jedes Ausbildungsjahr in der Schweiz ausgewählten Ländern eine bestimmte Anzahl neuer Stipendien an. Die Stipendien gehen zur Hälfte an Studierende aus Entwicklungsländern und zur anderen Hälfte an Studierende aus Industrieländern, um diesen eine höhere Ausbildung oder Weiterbildung zu ermöglichen
Subventionierung der Leistung seit
1961
Subventionsbezeichnung
Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz
Subventionsempfänger
Stipendiatinnen und Stipendiaten
Verwaltungseinheit Nr.
750 / SBFI
Änderung der Subventionsverbuchung
Vor 2013 im SBF A2310.0190
Übergeordnete Ziele des Bundes
Wissenschafts- und Kulturpolitik und Vertiefung der kulturellen Kontakte durch Höhere Ausbildung / Weiterbildung für Studierende und junge WissenschafterInnen aus Entwicklungsländern im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und aus Industrieländern sowie Weiterbildung für junge ausländische Kunstschaffende.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.