Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A231.0264

Subvention · 750 / SBFI · WBF

Ausbildungsbeiträge

Kreditnummer
A231.0264
2025
24.6 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Studierende im nachobligatorischen Schulbereich
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 12.12. 2014 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz; SR 416.0)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1965
Leistung
Der Bund gewährt den Kantonen Beiträge an ihre jährlichen Aufwendungen für Stipendien und Studiendarlehen an Studierende von Hochschulen und anderen höheren Bildungsanstalten (tertiärer Bildungsbereich).
Aufgabengebiet
Bildung und Forschung

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

0501001501980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
198044.5
1981
1982
1983
1984
198565.7
1986
1987
1988
1989
199082.6
1991
1992
1993
1994
1995115.4
1996
1997
1998
1999
200086.5
2001
2002
2003
2004
200579.2
200675.7
200774.9
200825.0
200925.0
201025.0
201124.3
201224.7
201325.1
201425.5
201525.6
201625.5
201725.5
201824.7
201925.5
202025.4
202124.8
202224.9
202325.0
202424.7
202524.6

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Aufgabengebiet
Bildung und Forschung
Departement
WBF
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A231.0264
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 12.12. 2014 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz; SR 416.0)
Subventionierte Leistungen
Der Bund gewährt den Kantonen Beiträge an ihre jährlichen Aufwendungen für Stipendien und Studiendarlehen an Studierende von Hochschulen und anderen höheren Bildungsanstalten (tertiärer Bildungsbereich).
Subventionierung der Leistung seit
1965
Subventionsbezeichnung
Ausbildungsbeiträge
Subventionsempfänger
Studierende im nachobligatorischen Schulbereich
Verwaltungseinheit Nr.
750 / SBFI
Änderung der Subventionsverbuchung
Vor 2013 im SBF A2310.0188
Übergeordnete Ziele des Bundes
Nachwuchsförderung insbesondere mit Blick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit, Erhaltung der freien Wahl der Studienrichtung, Chancengleichheit.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.